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Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit (2000)

Das Cartagena-Protokoll regelt völkerrechtlich bindend den grenzüberschreitenden Transport, die Handhabung und den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen. Ziel ist es vor allem, die Mitgliedsstaaten in die Lage zu versetzen, eigenständig Entscheidungen über die Genehmigung von Importen solcher Organismen zu fällen, wobei der Schutz der biologischen Vielfalt und der menschlichen Gesundheit im Vordergrund steht. Insbesondere soll verhindert werden, dass gentechnisch veränderte Organismen ohne Wissen und Genehmigung staatlicher Stellen grenzüberschreitend gehandelt werden. Betroffen sind dabei vor allem die Produkte Mais und Soja.