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Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (1965)

Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassischer Diskriminierung (Convention on the Elimination of all Forms of Racial Discrimination  / CERD)  ist auf der universellen Ebene des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes das grundlegende Dokument für den Kampf gegen die Rassendiskriminierung. Es trat am 4. Januar 1969 in Kraft.

Die Konvention gliedert sich in drei Abschnitte: Teil I enthält in sieben Artikeln die materiellen Bestimmungen, Teil II regelt in neun Artikeln die Überwachung der übernommenen Verpflichtungen und Teil III versammelt die allgemeinen Bestimmungen in den Artikeln 17 bis 25. Die Präambel nimmt nicht nur auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, sondern auch auf die bis dahin erreichten Vereinbarungen und Verlautbarungen Bezug, die sich gegen Diskriminierungen wenden.