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Kinderrechtskonvention (Convention on the Rights of the Child ) (1989)

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde im November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 20. September 1990 in Kraft. Beim Weltkindergipfel im selben Jahr verpflichteten sich die Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention.

Die Konvention definiert Kinder als Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben. Sie legt wesentliche Standards zum Schutz der Kinder weltweit fest und stellt die Wichtigkeit von deren Wert und Wohlbefinden heraus. Die vier elementaren Grundsätze, auf denen die Konvention beruht, beinhalten das Überleben und die Entwicklung, die Nichtdiskriminierung, die Wahrung der Interessen der Kinder sowie deren Beteiligung.

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