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Übereinkommen über die biologische Vielfalt (1992)

1992 wurde das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt, kurz: Biodiversitäts-Konvention (Convention on Biological Diversity (CBD)), verabschiedet. Die CBD hat inzwischen 190 Vertragspartner und wurde von 168 Staaten sowie der EU unterzeichnet.

Die CBD hat drei gleichrangige Ziele:

• Schutz der biologischen Vielfalt,
• Nachhaltige Nutzung ihrer Bestände
• Zugangsregelung und gerechter Ausgleich von Vorteilen, welche aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen.

Biologische Vielfalt umfasst dabei die
• Vielfalt der Ökosysteme
• Artenvielfalt und
• Genetische Vielfalt innerhalb einzelner Arten.

Wichtige Elemente der Biodiversitäts-Konvention sind: Identifizierung und Überwachung der Biodiversität; Schutz der Biodiversität; Forschung, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit; Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und des gerechten Vorteilsausgleichs bei deren Nutzung, meist über Inwertsetzung der genetischen Ressourcen; Technologietransfer, wissenschaftliche Zusammenarbeit und Informationsaustausch.