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ILO-Erklärung über grundlegende Rechte bei der Arbeit (1977)

Die Grundsatzerklärung „Multinationale Unternehmen und Sozialpolitik“ der International Labour Office (ILO) wurde 1977 verabschiedet und stellt einen Konsens zwischen Regierungen, Gewerkschaften und Unternehmensverbänden dar. 2006 gab es eine Revision der Erklärung. Sie formuliert umfassende Anforderungen an multinationale Unternehmen im Bereich Arbeits- und Sozialstandards. Darüber hinaus werden die Regierungen aufgefordert, nationales Recht gemäß den ILO-Grundsätzen zu gestalten. Unternehmen werden aufgefordert, sowohl die nationalen Arbeitsnormen einzuhalten sowie die ILO-Grundsätze zu beachten. 

Vier Grundprinzipien (Kernarbeitsnormen) bestimmen Selbstverständnis und Handeln der ILO:

1. Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
2. Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
3. Verbot der Zwangsarbeit
4. Verbot der Kinderarbeit

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