Website-Pfad
OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen (1976)
Die OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen wurden 1976 durch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verabschiedet. Sie stellen Empfehlungen der unterzeichnenden Regierungen an multinationale Unternehmen dar. Sie enthalten Grundsätze und Maßstäbe für gute Praktiken im Einklang mit dem geltenden Recht und beziehen sich auf internationale Vereinbarungen wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte oder die ILO-Kernarbeitsnormen. Im Jahr 2000 fand eine Weiterentwicklung der Leitsätze unter Mitwirkung von Unternehmens- und Arbeitnehmerorganisationen sowie unter Einbeziehung von NGOs statt. Die Beachtung der Leitsätze durch Unternehmen wird von OECD Mitgliedstaaten erwartet, hat aber keinen rechtlich zwingenden Charakter. Ziel ist zum einen die Förderung des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung und zum anderen die Schaffung von Anreizen zur Erhöhung von Direktinvestitionen in Entwicklungsländern. Multinationale Unternehmen sollen durch die Leitlinien in ihrer Rolle als Partner im Entwicklungsprozess unterstützt werden.
Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich nationale Kontaktstellen einzurichten, um die Umsetzung der Leitlinien zu überwachen und als Beschwerdestelle zu fungieren.
Die Empfehlungen an multinationale Unternehmen beziehen sich auf 10 Leitsätze:
- Offenlegung von Informationen, auch nicht finanzieller Art, über das Unternehmen.
- Umfassende Informationspolitik der Unternehmen nicht nur über ihre Geschäftsergebnisse, sondern auch über soziale und umweltrelevante Fragen sowie absehbare Risiken
- Beschäftigung von Arbeitnehmern unter Beachtung der international anerkannten Kernarbeitsnormen sowie konstruktive Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Arbeitnehmerorganisationen.
- Umsetzung eines effizienten internen Umweltmanagements und Gewährleistung einer transparenten Umweltberichterstattung sowie Orientierung am Vorsorgeprinzip
- Bekämpfung von Korruption
- Berücksichtigung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher durch Anwendung fairer Geschäfts-, Vermarktungs- und Werbepraktiken sowie die Gewährleistung von Sicherheit und Qualität der Produkte und Dienstleistungen.
- Unterstützung von Technologie- und Know-how-Transfer (unter Beachtung von Rechten an geistigem Eigentum).
- Einhaltung von Wettbewerbsgesetzgebungen und allgemeine Gestaltung eines fairen, kartellfreien Wettbewerbs.
- Beachtung der Steuergesetze und –vorschriften der Länder, in denen die Unternehmen tätig sind, sowie Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden.
- Einrichtung von nationalen Kontaktstellen durch die Regierungen.
